AOP-IGP – eine Qualitätsgarantie

Das Walliser Roggenbrot ist seit 2004 ein eingetragenes AOP-Qualitätsprodukt.

Produkte mit einer AOP (Appellation d’Origine Protégée) oder IGP (Indication Géographique Protégée) sind traditionelle Spezialitäten, die eine starke Verbindung zu ihrer Ursprungsregion haben. Sie werden seit Generationen mit viel Herzblut von Käsern, Bäckern, Metzgern und Destillateuren hergestellt. Bei Produkten mit einer AOP kommt vom Rohstoff zur Verarbeitung bis zum Endprodukt  alles aus einer klar definierten Ursprungsregion. Spezialitäten mit einer IGP werden im Herkunftsort entweder erzeugt, verarbeitet oder veredelt. AOP und IGP sind Qualitätszeichen die vom Schweizer Gesetz geschützt werden. Nach der Registrierung durch das Bundesamt für Landwirtschaft dürfen die geschützten Bezeichnungen ausschliesslich für Produkte verwendet werden, welche die Herkunfts-, Verfahrens- und Qualitätsbestimmungen des Pflichtenhefts erfüllen. Unabhängige Zertifizierungsstellen kontrollieren deren Einhaltung.

Die Marke Wallis

Die Marke Wallis ist eine branchenübergreifende und somit kollektiv nutzbare Marke. Ihr Hauptzweck besteht darin, bei Konsumenten und Besuchern Goodwill für das Wallis und seine Produkte zu schaffen. Und ihnen gleichzeitig die Gewissheit zu vermitteln, ein qualitativ hochstehendes Produkt zu kaufen, hergestellt von Unternehmen, deren Handeln sich an ökologisch-nachhaltigen sowie ethisch-moralischen Werten orientiert.

Die Berechtigung, Produkte mit diesem Qualitätslabel auszuzeichnen, wird nur nach Durchlaufen eines strengen Auswahlverfahrens erteilt. Die hierbei angewandten Kriterien sind im Wesentlichen die folgenden: die geographische Herkunft, die Einhaltung des jeweils Produkt-spezifischen Pflichtenheftes sowie die verbindliche Verpflichtung des Unternehmens, sowohl die Grundwerte der Marke wie diejenigen der Nachhaltigkeit i.w.S. zu respektieren.

Anmeldung zum zertifizierten Betrieb

1.
Unterzeichnung eines Vertrages mit
der interkantonalen Zertifizierungsstelle (OIC-IZS)
2.
Inspektion der Räumlichkeiten sowie des Herstellungsprozesses durch einen IZS-Inspektor
3.
Organoleptische Prüfungen durch die Degustationskommission
4.
Erteilung des Zertifikats
durch die Zertifizierungsstelle
5.
Einkauf von Mehl, Empfang der dreieckigen Oblaten und die Möglichkeit, das Walliser Roggenbrot AOP herzustellen und zu verkaufen
6.
Die Zertifizierungskosten werden über die AOP-Abgabe finanziert, die beim Kauf des Mehls bezahlt wird

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